AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Feriendomizil QUARTIER 18 im Ostseebad Karlshagen
1. Vertrag
1.1 Die folgenden Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Ferienwohnungseigentümer - im folgenden "FWE" und dem Kunden - im folgenden "Gast" genannt. Das Ferienhaus/die Ferienwohnung werden im folgenden als "Objekt" bezeichnet.
1.2 Mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Gast kommt ein direkter Mietvertrag zwischen dem FWE und dem Gast zu Stande. Grundlage des Vertrages - im Folgenden auch als "Buchung" bezeichnet - sind die schriftliche Buchungsbestätigung und diese Mietbedingungen.
1.3 Der FWE verpflichtet sich, die in der Buchung bezeichneten Leistungen vertrags- und gesetzesgemäß zu erbringen, insbesondere dem Gast das Objekt im gebuchten Zeitraum zur alleinigen Nutzung bereitzustellen.
1.4 Das Objekt wird dem Gast ausschließlich im gebuchten Zeitraum vermietet. Der Gast verpflichtet sich, das Objekt ausschließlich für persönliche Urlaubszwecke und höchstens mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl zu nutzen.
1.5 Der FWE regelt die Anbahnung und den Abschluss von Mietverträgen, deren Änderung, Stornierung und Kündigung und übernimmt die Zahlungsabwicklung und den Versand von Reiseunterlagen. Für die Buchung und die Abwicklung der vorhandenen Reiseangebote gelten die nachfolgenden Bedingungen:
2. Leistung
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in der Reservierungsbestätigung keine anders lautenden Angaben enthalten sind.
Die Preise gelten jeweils pro Wohneinheit und Belegungsangaben zum Objekt, zu ersehen aus den Vertragsunterlagen. Kurabgabe, soweit durch Ortssatzung beschlossen, ist im Preis nicht enthalten und wird zusätzlich vor Ort entsprechend der aktuellen Kurabgabensatzung des jeweiligen Ortes erhoben.
3. Anmeldung/Zahlung
3.1 Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages. Sie erfolgt durch den Gast und auch für alle in der Anmeldung aufgeführten mitreisenden Gäste und für deren vertragliche Verpflichtungen. Die entsprechende Erklärung erfolgt ausdrücklich und zu gesondertem Schreiben. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung/Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Gast und dem FWE ein bindender Mietvertrag zu Stande. Hierbei ist es nicht relevant, ob der Gast die Reservierungsbestätigung/Buchungsbestätigung durch seine Unterschrift bestätigt und an den FWE zurückschickt.
3.2 Der Gast verpflichtet sich, den in der Buchung bezeichneten Mietpreis, sowie die Nebenkosten, die Kurabgabe und die kostenpflichtigen, freiwilligen Wahlleistungen zu zahlen.
3.3 Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises wird bei Buchung fällig. Der Restbetrag ist spätestens am 31. Tag vor Anreise/Mietbeginn zu zahlen.
Die Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto des FWE (siehe 1.5) fristgerecht zu zahlen. Liegen zwischen Buchung und Anreise/Mietbeginn weniger als 28 Tage, ist der Gesamtmietpreis sofort nach Buchung zu überweisen. Nur bei vorheriger Bezahlung besteht Anspruch auf das gemietete Objekt. Barzahlung bei Anreise nur möglich, wenn Buchung und Anreise am selben Tag sind.
Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.
4. Anreiseplanung - An-/Abreise
4.1 Die Anreise planen Sie frühestens ab 15:00 Uhr. Sollte das gemietete Objekt bei Anreise noch nicht bezugsfertig sein, (kann in der Zeit von Juni-September -Hauptsaison möglich sein) hat der Gast keine Ansprüche gegenüber dem FWE. Die Abreise sollte bis spätestens um 10:00 Uhr erfolgen.
4.2 Wir benötigen zwingend vor Anreise schriftlich die Altersangaben aller anreisenden Personen zur Berechnung der Kurabgabe.
4.3 Wichtige Hinweise zur Anreise/Schlüsselübergabe!
Bitte beachten Sie die, nach der Buchung erhaltenen Mail. Sollten Sie wider Erwarten diese nicht bekommen haben, melden Sie sich bitte zwingend. Kontaktdaten siehe Buchungsbestätigung. Sie kommen nur mit einem Code an den Wohnungsschlüssel.
4.4 Für Unannehmlichkeiten die dem Gast entstehen, weil er den Code nicht durch eigenes Verschulden (keine Mailadresse und Mobilnummer mitgeteilt) nicht erhalten hat, übernimmt der FWE keine Haftung.
Sollte wegen nicht angemeldeter, Anreise eine Schlüsselübergabe am Anreisetag nicht bzw. nicht mehr möglich sein, weist der FWE evtl. Regressansprüche schon jetzt vorsorglich zurück.
4.5 Das Mietobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Jede weitere, nicht bei Buchung angegebene Person ist bei Anreise/Schlüsselübergabe nachzumelden. Evtl. Mehrkosten sind Vorort sofort zu bezahlen. Der FWE ist berechtigt, überzählige Personen abzuweisen.
Sind zusätzliche, unangemeldete Personen in dem gemieteten Objekt beherbergt, ist der FWE berechtigt 50,- pro Person und Tag einzufordern, sowie den Vertrag sofort fristlos zu kündigen. Das Gleiche gilt für die unangemeldete Mitnahme von Haustieren.
4.6 Der Gast ist ohne die Erlaubnis des FWE nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Wohnungsgegenstände und Inventar dürfen weder zur kurz- oder langfristigen Nutzung aus der Wohnung herausgenommen werden.
4.7 Bei Verstößen gegen die Hausordnung, die AGB`s oder bei Gefahr, habt der FWE das Recht, die gemietete Wohnung auch in Abwesenheit des Gastes zu betreten.
5. Rücktritt/ Umbuchung
5.1 Bis zum in der Buchungsbestätigung vereinbarten Mietbeginn kann der Gast durch schriftliche Erklärung gegenüber dem FWE von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim FWE.
Der FWE hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung, wobei ein Abzug des Wertes etwa ersparter Aufwendungen und Anrechnung einer anderweitig erlangten Leistung erfolgt.
5.2 Für Buchungen ausserhalb der nachgenannten Portale gelten folgenden Stornierungsbedingunen:
30% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 40. Tag vor Mietbeginn
60% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 39. bis 32. Tag vor Mietbeginn
80% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 31. bis 25. Tag vor Mietbeginn
100% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 24. Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen
Bei Buchung über:
Booking.com, Vrbo, Check24, HomeToGo, Holidu
entnehmen Sie die entsprechenden Stornierungsbedingungen Ihrer Buchungsbestätigung.
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung pauschal: 20,00.
5.3 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem FWE kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn das Objekt für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen anderweitig vermietet werden konnte.
Der FWE ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, solange keine schriftliche Mitteilung vom Gast vorliegt. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen. Auch bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.
5.4 Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Termin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Mietvertrag als Neuanmeldung erfolgen. Die in jedem Falle fällige Umbuchungsgebühr beträgt 20,00Euro.
6. Änderung
6.1 Änderungswünsche des Gastes, zum Beispiel hinsichtlich der Mietdauer oder der Anzahl mitreisender Personen, gelten mit Zugang der schriftlichen Bestätigung ds FWE als vereinbart.
6.2 Bis zum Mietbeginn kann der Gast sich durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Dazu ist eine schriftliche Benachrichtigung an den FWE erforderlich, die Namen und Anschrift der Ersatzperson enthält. Bis die Ersatzperson gegenüber dem FWE erklärt hat, für sämtliche vertraglichen Pflichten des Gastes einzustehen, bleibt der Gast vertragspflichtig.
6.3 Von Leistungsänderungen werden der FWE den Gast unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind, kann der Gast innerhalb von 5 Tagen durch schriftliche Erklärung an den FWE kostenlos zurücktreten.
6.4 Nach Buchung sind Mietpreiserhöhungen ausschließlich aus sachlich berechtigten und unvorhersehbaren Gründen im nachweisbaren Umfang möglich, zum Beispiel bei Erhöhung von Gebühren, Steuern und Abgaben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% des Mietpreises kann der Gast innerhalb von 5 Tagen durch schriftliche Erklärung an den FWE kostenlos zurücktreten.
7. Kaution
7.1 Soweit bei der Buchung vereinbart, kann der FWE vom Gast bei Mietbeginn eine Kaution verlangen.
7.2 Der FWE verpflichtet sich, die hinterlegte Kaution dem Gast Mietende innerhalb von 4 Wochen zurückzuzahlen. Dabei werden gegebenenfalls entstandene Nebenkosten verrechnet. Gleiches gilt für durch den Gast zu verantwortende Schäden an dem Objekt.
8. Vor Ort und während des Aufenthaltes und Abreise
8.1 Das Objekt ist am Ende der Mietzeit besenrein und verriegelt zu hinterlassen. Zuvor sind die folgenden Arbeiten zu erledigen: Spülen des Geschirrs, Geschirrspüler ausräumen, falls vorh., Müll in die entsprechenden Behälter am Objekt bzw. Glas und Papier in die öffentlichen Behälter zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung müssen die zusätzl. Reinigungkosten, die uns die Reinigungsfirma in Rechnung stellt, an den Gast weiterberechnet werden..
Der Gast verpflichtet sich, den Schlüssel bei Abreise in das Rückgabefach des Schlüsselkasten einzuwerfen.
8.2 Der Gast ist verpflichtet, den überlassenen Schlüssel in der Wohnungstür nicht von innen stecken zu lassen, da nicht jedes Objekt über einen Doppelschließmechanismus verfügt. Sollte dem Gast aufgrund der Nichtbeachtung dessen ein Schaden entstehen, ist die Haftung des FWE ausgeschlossen.
8.3 Der Gast haftet für den Verlust des Schlüssels. Das umfasst neben dem Ersatz auch die Folgekosten.
8.4 Tierhaltung und Mitnahme von Haustieren
Das Halten oder Verwahren von Hunden, Katzen sowie sonstigen Tieren ist ausschließlich dann gestattet, wenn die Haltung im gemieteten Objekt grundsätzlich möglich ist und der Gast die Mitnahme des Tieres vorab ausdrücklich und schriftlich angezeigt und von der Vermietung bestätigen lassen hat.
Die Mitnahme von Haustieren oder Kleintieren ist in jedem Fall gebührenpflichtig.
Der Gast/Tierhalter haftet in vollem Umfang für sämtliche Schäden, die durch das mitgeführte Tier am Mietobjekt, dessen Ausstattung, an Dritten oder fremdem Eigentum verursacht werden. Hierzu zählen ausdrücklich auch Folgeschäden sowie Kosten für notwendige Sonderreinigungen, Schädlingsbekämpfung oder Ersatzbeschaffung, sofern das Tier Ungeziefer hinterlässt oder Verunreinigungen verursacht.
Darüber hinaus ist es nur gestattet, gesunde, parasitenfreie und nachweislich geimpfte Tiere in das Mietobjekt zu bringen. Auf Nachfrage ist ein entsprechender Impf- und Gesundheitsnachweis vorzulegen.
Es ist strengstens untersagt, Tiere auf Betten, Sofas, Sessel oder andere Polstermöbel zu lassen oder diese mit ins Bett zu nehmen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung haben Schadenersatzforderungen, die Inanspruchnahme von Reinigungsfirmen, Schädlingsbekämpfungsdiensten und ggf. die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge. Für alle daraus entstehenden Folgeschäden, Kosten und Mietausfälle haftet der Tierhalter uneingeschränkt.
8.5 Der Gast ist gehalten, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Der Gast ist verpflichtet, eine gegebenenfalls ausliegende Hausordnung zu beachten.
8.6 Der Gast verpflichtet sich, das Objekt mitsamt Inventar und Außenanlagen mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhaft oder grob fahrlässig durch den Gast verursachte Schäden an Inventar, Einrichtungsgegenständen, Räumen oder an dem Gebäude ist der Gast ersatzpflichtig. Schäden hat der Gast unverzüglich dem FWE anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.
8.7 Bei eventuell auftretenden Störungen der gebuchten Leistung, insbesondere Mängel an dem Objekt, ist der Gast verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder einen eventuell auftretenden Schaden gering zu halten. Der Gast ist verpflichtet, dem FWE eventuelle Mängel sofort nach Anreise bzw. Feststellung noch während des Aufenthaltes schriftlich beim Ferienhaus Quartier 18, Strandstraße 18, 17449 Karlshagen, Mailadresse: fewo@quartier18.de anzuzeigen und eine angemessene Frist für eine Mängelbeseitigung zu setzen. Sollte ein Schaden oder/und der Ausfall eines Gerätes ( z. B. Spülmaschine, usw.) nicht zeitnah beseitigt werden können, so hat der Gast keinen Anspruch auf Mietminderung. Wir weisen darauf hin, dass am Wochenende nur im Notfall eine Reparatur, Störungsbeseitigung erfolgt. Anspruch auf Mietminderung besteht nur, wenn der Gast dem Vermieter nachweisen kann, dass dieser eine Verzögerung verschuldet hat. Hierbei ist durch den Gast dem Hausmeister, einem Mitarbeiter, der Reinigungsfirma oder Handwerker vom FH Quartier 18 Zutritt für eine Mängelbeseitigung zu gewähren. Für den Fall, dass der Gast nur in seinem Beisein den Zutritt gewähren will, ist das bei der Frist für eine Mängelbeseitigung angemessen zu berücksichtigen.Weiterhin hat der Gast keinen Anspruch auf eine Entschädigung für evtl. anfallende Wartezeiten. Sofern der Zutritt zum Objekt verwehrt, eine Mängelbeseitigung abgelehnt, ein evtl. Mangel vom Gast selber beseitigt werden oder die Mängelanzeige nicht unverzüglich schriftlich erfolgen, können keine Ansprüche seitens des Gastes geltend gemacht werden. Evtl. Schäden, die durch das Vorgenannte entstehen, haftet der Gast.
8.8 Der Gast kann eine Minderung des Mietpreises vom FWE verlangen (Reklamation), falls das Objekt nicht vertragsgemäß ist und der Gast es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) schriftlich mit angemessener Mängelbeseitigungsfrist anzuzeigen ( siehe Punkt 8.7 ) und der Mangel nicht innerhalb der angemessenen Frist beseitigt wurde.
8.9 Zu fast jedem gemieteten Objekt gehört ein Parkplatz, der dem Gast zur Verfügung gestellt wird. Weitere Parkmöglichkeiten stehen dem Gast nicht zur Verfügung. Sollte der Gast mit mehr als einem Fahrzeug anreisen, so hat er dieses auf dafür ausgewiesene, öffentliche Parkplätze abzustellen. Anfallende Kosten sind vom Gast selber zu tragen. Wenn kein Parkplatz zur Wohnung ausgeschrieben ist, besteht auch kein Anspruch hierauf.
8.10 In allen Objekten besteht ausschließlich Selbstversorgung. Evtl. vorhandene Verbrauchsartikel (z.B. Toilettenpapier) sind als Erstausstattung zu sehen, ein weiterer Anspruch besteht nicht.
8.11 Das Feriendomizil QUARTIER 18 ist ein Nichtraucherhaus. Auch darf in den darin gelegenen Ferienwohnungen nicht geraucht werden. Daher bitten wir die Raucher unter Ihnen schon jetzt darum, nur auf den Balkonen, also draußen, zu rauchen. Rauchverbot gilt auch im gemeinsam genutzen Bereich (Flure, Treppenhaus, usw.). Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Gäste nicht dran halten. So kann es passieren, dass trotz Verbot in der von Ihnen genutzten Ferienwohnung oder im gemeinsam genutzten Bereich geraucht wurde. Wir versichern Ihnen, dass wir alles tun werden, um vor Ihrer Anreise, einer Belästigung soweit es uns möglich ist, entgegenzuwirken.
Wir weisen jedoch schon jetzt darauf hin, dass ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises nur besteht, wenn dem FWE schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen ist bzw. nachgewiesen werden kann.
8.12 Alle Ferienwohnungen und App. werden bei jedem Gästewechsel gründlich gereinigt und nach Reinigung überprüft.
Es werden nach Reinigung Fotos gemacht.
Sollte ein Gast trotzdem einen Mangel an der Sauberkeit seines Ferienobjektes festellen, so ist dieser Mangel noch am Anreisetag aus normaler Entfernung zu fotografieren (Nahaufnahme, aus geringer Entfernung werden nicht akzeptiert) und die Fotos sind mit entsprechender Mängelmeldung dem Vermieter per Mail unter fewo@quartier18.de zur Verfügung zu stellen.
In der Mängelmeldung ist explizit festzuhalten, was bemängelt wird. Um eine Nachbesserung durchzuführen, müssen wir wissen, was Sie bemängeln. Eine evtl. erforderliche Nachbesserung kann immer nur am Tag nach Anreise erfolgen, wobei der Gast mit Mängelmeldung zustimmt, dass die Reinigungsfirma die Wohnung betreten darf. Dem Gast steht es frei, bei der Nachbesserung anwesend zu sein. Ein Anspruch auf sofortige Nachbesserung besteht nicht.
Eine pauschale Aussage, wie; " Die Wohnung/das App. ist schmutzig", wird nicht akzeptiert. Sollte festgestellt werden, dass es sich NICHT um einen echten Mangel handelt, der die Wohnqualität mindert, werden dem Gast die Kosten für Anfahrt und Aufwand in Rechnung gestellt.
8.13 Mitnahme von E-Bike Akkus in die Ferienwohnung.
es ist nicht gestattet, Akkus jeglicher Art, insbesondere E-Bike Akkus unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung oder im Ferienhaus zu laden.
Diese Maßnahme dient Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz unserer Unterkunft einschl. deren Bewohner.
9. Kündigung
9.1. Der FWE kann den Vertrag vor oder nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung fällige Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem FWE eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der FWE Stornierungskosten, nach Abschnitt 5.2 dieser Mietbedingungen, verlangen.
9.2 Darüber hinaus kann der Mietvertrag sowohl durch den Gast als auch durch den FWE gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Gast und FWE werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Sie müssen jedoch der anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
10. Haftung des FWE
10.1 Der FWE haftet dem Gast gegenüber für die vertrags- und gesetzesgemäße Bereitstellung des Objekts.
10.2 Der FWE haftet nicht für andere, mit dem Objekt betraute Personen und Unternehmen.
10.3 Der FWE übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Verlust der Sachen des Gastes. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für solche Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des FWE beruhen.
11. Haftung des FWE
Der FWE haftet nicht für Mängel am Objekt sowie für äußere Einflüsse (Lärmbelästigung, Bauarbeiten, etc.) die auf den Urlaubsgenuss Einfluss nehmen können. Sollte dieser Fall eintreten, wird der Gast angehalten, den schriftlichen Regressanspruch an den FWE zu richten. Der Gast hat keinen Anspruch auf Regress, wenn in der Ausschreibung zum Ferienobjekt bei Buchung bereits auf Lärmbelästigungen oder Bauarbeiten hingewiesen worden ist.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
12.0 Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
(Nur für Ferienobjekte, wo WLAN verfügbar)
12.1 Gestattung der Mitbenutzung eines Internetzuganges über WLAN
Der FWE betreibt in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast als Gefälligkeit für die Dauer seines Aufenthaltes in dem Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des FWE und ist jederzeit widerruflich. Mit der
Anmeldung in unser System, erklärt der Gast sich mit den Nutzungsbedingungen, beschrieben in Punkt 12.0-12.5, einverstanden.
Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger.
Der FWE übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der FWE behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs.
12.2 Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort.
Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der FWE hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
12.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Eigentümer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes.
12.4 Für Schäden an elektronischen Geräten des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der FWE keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
12.5 Sicherheit
Die Datenübertragung erfolgt kostenlos, jedoch unverschlüsselt.
Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten und Eingabe von persönlichen Passwörtern.
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den FWE, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers/Gastes. Der FWE weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.
12.6 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu
tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere darauf hingewiesen:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
Der Gast/Mitbenutzer stellt dem FWE von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer/Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf die Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Gast/Mitbenutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den FWE und/oder die ZV auf diesen Umstand hin.
12.7 E-Ladestation
Die Nutzung der E-Ladestation geschieht auf eigene Verantwortung. Für Schäden am Fahrzeug des Gastes, die durch die Nutzung der E-Ladestation entstehen, übernimmt der FWE keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Gast des Hauses Quartier 18 hat keinen Anspruch auf Funktionstüchtigkeit der Ladestation. Das Laden an der Ladestation ist kein Bestandteil des Mietvertrages. Der FWE übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit der Ladestation. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der Ladestation ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen. Der FWE behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang zur E-Ladestation zu sperren. Dem Nutzer der E-Ladestation obliegt die Schaffung sämtlicher zugelassener technischer und organisatorischer Voraussetzungen ( Ladekabel, etc. ) zur Nutzung der E-Ladestation.
Die Benutzung der Stellfläche ohne die Verbindung des Fahrzeuges und der Ladestation mittels Ladekabel ist nicht gestattet. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die als solche vom Ordnungsamt geahndet wird.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sind Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Mietvertrag im Übrigen wirksam.
13.2 Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Mietvertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.3 Der Mietvertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach 13.2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
13.4 Gerichtsstand ist Greifwald.
Stand 09.11.2025